11. Mai 2017

Zuständigkeiten

Das Tierheim ist für die Aufnahme von Fundtieren aus folgenden Städten und Gemeinden zuständig:

Stadt Plauen mit den Ortsteilen Neundorf, Jößnitz, Straßberg, Kauschwitz, Großfriesen und Oberlosa

Stadt Klingenthal mit seinen Ortsteilen Klingenthal,  Zwota und Mühlleiten

Stadt Markneukirchen mit seinen Ortsteilen Breitenfeld, Erlbach, Eubabrunn, Gopplasgrün, Landwüst, Siebenbrunn, Schönlind, Wernitzgrün und Wohlhausen

Stadt Bad Elster mit den Ortsteilen Bärenloh, Christiansreuth, Heißenstein, Kessel, Mühlhausen, Reuth, Sohl

Stadt Pausa-Mühltroff mit den Ortsteilen Ebersgrün, Kornbach, Langenbach, Linda, Mühltroff, Oberreichenau, Pausa, Ranspach, Thierbach, Unterreichenau und Wallengrün

Für besonders geschützte und streng geschützte Arten nach §42 des Bundesnaturschutzgesetzes sind wir für den gesamten Vogtlandkreis Auffangstation.

Bevor Sie ein Fundtier oder herrenloses Tier zu uns bringen, ist unbedingt die jeweilige Stadtverwaltung zu informieren.

In der Stadt Plauen kümmert sich die Tierrettung ( 03741 2911910 ) bei Gefahr in Verzug um die Bergung der Fundtiere.