11. Mai 2017

Zuständigkeiten

Das Tierheim ist für die Aufnahme von Fundtieren aus folgenden Städten und Gemeinden zuständig:

Stadt Plauen mit den Ortsteilen Neundorf, Jößnitz, Straßberg, Kauschwitz, Großfriesen und Oberlosa

Stadt Klingenthal mit seinen Ortsteilen Klingenthal,  Zwota und Mühlleiten

Stadt Markneukirchen mit seinen Ortsteilen Breitenfeld, Erlbach, Eubabrunn, Gopplasgrün, Landwüst, Siebenbrunn, Schönlind, Wernitzgrün und Wohlhausen

Stadt Bad Elster mit den Ortsteilen Bärenloh, Christiansreuth, Heißenstein, Kessel, Mühlhausen, Reuth, Sohl

Stadt Pausa-Mühltroff mit den Ortsteilen Ebersgrün, Kornbach, Langenbach, Linda, Mühltroff, Oberreichenau, Pausa, Ranspach, Thierbach, Unterreichenau und Wallengrün

Für besonders geschützte und streng geschützte Arten nach §42 des Bundesnaturschutzgesetzes sind wir für den gesamten Vogtlandkreis Auffangstation.

Bevor Sie ein Fundtier oder herrenloses Tier zu uns bringen, ist unbedingt die jeweilige Stadtverwaltung zu informieren.

In der Stadt Plauen kümmert sich die Tierrettung bei Gefahr in Verzug um die Bergung der Fundtiere.

Die Tierrettung kann telefonisch über die Rettungsleitstelle unter 037519222 erreicht werden. In lebensbedrohlichen Fällen ist die 112 zu verwenden.

 

 

Tierheim Plauen
Datenschutz-Übersicht

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